Änderung beim Amalgam
Aus Empfehlungen werden Regeln.
Amalgam soll nicht mehr eingesetzt werden bei Schwangeren, Stillenden und Kindern bis 14 Jahren. Stattdessen sollen Kunststoffüllungen verwendet werden, die jetzt bei diesem eingegrenzten Patientenkreis von den gesetzlichen Kassen voll übernommen werden müssen.
Für Amalgamallergiker und Patienten mit schwerer Niereninsuffizienz gilt diese Regelung bereits seit 2007
Diese Neuregelung basiert auf der Erkenntnis der UNO, aus ökologischen Gründen (nicht aus gesundheitlichen Gründen!) die Verwendung von Quecksilber einzuschränken. Siehe: die Minamata – Konvention on Mercury 2013.